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Nachdem Jhre Kayserliche Majestät das ... vorigen Jahrs/ auf allgemeinem Reichs-Tag/ wider die, bey denen Handwercks-Zünfften schon vor gar langer Zeit sich veroffenbahrte viele ... Mißbräuche ergangene Reichs-Gutachten ... bestättiget ...

Zu dessen genauerer Befolgung aber, bey gegenwärtiger allgemeinen Crayß-Versammlung der Schluß dahin abgefasset und beliebet worden ist, vorgedachte, zu Abstellung deren Handwercks-Mißbräuchen errichtete wohlbedächtliche Reichs-Ordnung zu jedermans Nachachtung, neuerlich auflegen, und zum Druck befördern zu lassen ; [Signatum Nürnberg, den 7. Januarii, 1732
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Jahr: 1732
Verlag: Nürnberg
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Beschreibung: 22 S. ; 2°
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, VI.>
Fußnote: Mit hs. Bemerkungen. - Angeb. 6. zu: Differentiae Juris [Iuris] Provincialis Franconici & Juris [Iuris] Consvetudinarii [Consuetudinarii], nunc, Ob Expressam Sanctionem, Statutarii Svinfurtensis [Suinfurtensis], Juxta [Iuxta] Seriem Materiarum, Part. III. in illo contentarum
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