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Wir Burgermeister und Rath, der Käyserlichen freyen Reichs-Stadt Schweinfurth fügen hiermit zu wissen

Obwohlen Wir bereits zum öfftern, und zwar erst neuerlich, ... heilsamlich verordnet, daß kein Maurer-Meister, noch weniger aber ein Maurer-Gesell sich unterstehen solle, eine neue Feuer-Stätt, ohne vorherige Besichtigung derer geschwornen Werck-Leute, zuerrichten, oder eine alte abzuändern und eine neue daraus zu machen; ... [Decretum in Senatu d. 25.sten Februarii 1765]
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Jahr: 1765
Verlag: [Schweinfurt]
Mediengruppe: Archiv-Bücher
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Beschreibung: [2] Bl. ; 2°
Schlagwörter: Verordnung
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