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Nachdeme Ein hiesiger Hoch-Edler und Hochweiser Magistrat, seithero mißfällig wahrgenommen, daß diejenige, welche ausser der hiesigen Stadt domiciliren, ... ohne die darvon schuldige Nachsteuer, der Gebühr nach, vorhero würcklich zu entrichten, ...

[Decretum in Senatu, Schweinfurth d. 19. Martii Anno 1764.]
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Jahr: 1764
Verlag: [Schweinfurt]
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Beschreibung: [2] Bl. ; 4°
Schlagwörter: Verordnung
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