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Wir Burgermeister und Rath, hieisiger des Heil. Reichs freyen Stadt Schweinfurth, fügen hiermit männiglich zu wissen

Nachdem Wir jüngsthin, um besserer Ordnung willen, dahier zum obrigkeitlichen Schluß kom[m]en lassen, daß diejenige Schiffleute, welche künfftig ... das ordentliche Meß-Schiff nach Franckfurth führen, jedesmahl, ... unter sich alterniren, ... [Schweinfurth den 16.ten Martii, Anno 1742.]
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Jahr: 1742
Verlag: Schweinfurt
Mediengruppe: Archiv-Bücher
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schweinfurt
Jahr: 1742
Verlag: Schweinfurt
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Beschreibung: [1] Bl.
Schlagwörter: Verordnung
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